MGEN 161: Ampel trickst Steuerzahler aus – Staatsleistungen werden EWIG fortgesetzt

Die Ampel-Regierung hat verkündet: Die Staatsleistungen an die Kirchen sollen beendet werden. Das sind jährliche Zahlungen der deutschen Bundesländer an die Kirchen in Höhe von etwa 550 Millionen Euro pro Jahr. Begründet werden sie mit angeblichen Enteignungen von Kirchengütern durch das Heilige Römische Reich Deutscher Nation im Jahr 1803. Klingt erstmal merkwürdig? Ist es auch.

Zuerst freut sich Oliver darüber, dass Bewegung in diese versteckte Quersubventionierung kommt. Doch dann rechnet er genauer nach und stellt fest: Der gemeinsame Plan von Ampel-Regierung und Kirche zur Ablösung der Staatsleistungen ist eine gigantische Betrugsmasche. Opfer sind die deutschen Steuerzahler.

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MGEN-Podcast 2019.02: Schwarze Seelen

Willkommen zu Man Glaubt Es Nicht!, dem Podcast über Religion und andere Esoterik, zu gesellschaftlichen und politischen Themen aus atheistischer und humanistischer Sicht. Die aktuelle Folge findet ihr weiter unten in diesem Artikel, per RSS, Spotify, iTunes oder SoundCloud.

Unsere Themen:

  • (5m00s) Da sitzt die Pappnase schief: Kirche segnet Karnevalswagen (Quelle: express.de)
  • (10m40s) Der heilige Kaffeelöffel quirlt nicht mehr: Sektengründerin Uriella ist tot (Quellen: nzz.ch, Wikipedia, Uriella rührt Badewasser auf Youtube)
  • (19m46s) Manche Trends sind noch schlimmer als andere: Christen-Rap (Quelle: facebook.de)
  • (23m53s) Staatsleistungen für tote Fürstbischöfe: Auch 2018 wieder ein Rekord (Quelle: faz.net)
  • (32m02s) Kirchliches Arbeitsrecht: Nun auch ein deutsches Urteil (Quelle: SPON)
  • (36m14s) MGEN-Prophetenradar: „Putin ist mein Enkel“ (Quellen: Geschlossene Fan-Gruppe bei facebook.de, befreit bei Imgur und Imgur)
  • (43m32s) Das Betnetzwerk des Papstes: Click-2-Pray (Quellen: Google Play, Apple Store)
  • (47m26s) Gemeinsame Kaffeeküche: In Berlin wird ein „House of One“ gebaut (Quelle: Deutschlandfunk)
  • (54m41s) Kindesmissbrauch durch die Kirche: „Gott liebt euch – und wir auch!

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MGEN-Podcast Folge 2017.03: Die Ratio bleibt draußen!

Willkommen zu unserem Podcast über Religion und andere Esoterik, zu gesellschaftlichen und politischen Themen aus atheistischer und humanistischer Sicht. Unsere Themen im März 2017:

  • Vertuschen, Verzögern, Versetzen: Das letzte Missbrauchsopfer verlässt die Vatikan-Kommission zur Aufklärung von Kindesmissbrauch
  • Zu doof zum Geradeauspinkeln: Zehn Kinder sterben an überdosierten Giften in Homöopathie-Globuli; Techniker Krankenkasse verteidigt Homöopathie-Programm
  • Man kennt sich, man hilft sich: Bundestag möchte keine Kommission zur Evaluierung der Staatsleistungen an die Großkirchen
  • Internationale Solidarität: Hexen weltweit wollen Donald Trump mit einem Fluch belegen
  • Statistik des Monats: Akzeptanz des Kreationismus bei Leuten, die es eigentlich besser wissen sollten
  • Das Atheistische Quartett: Angst vor der Wahrheit von Paul Boghossian, Teil 3: Die Rückkehr der Wahrheit
  • Hörer beschimpfen Podcaster: Lumpenproleten und Evidenz
  • Der (jetzt echt wirklich bald) kommende Weltuntergang: Die Bargeldverbot-Prophezeiung der Bibel

Der RSS-Feed für den Podcast findet sich hier. Die Folge lässt sich auch bei iTunes oder direkt bei Soundcloud anhören und auch als mp3 herunterladen. Fragen oder Anmerkungen könnt ihr unter diesem Post in den Kommentaren hinterlassen oder per EMail an mgenblog@gmx.de auf den Weg bringen. Falls ihr mögt, bewertet unseren Podcast doch bei iTunes.

Legal? Illegal? Scheißegal! – Staat überweist Kirche halbe Milliarde Euro

Jedes Jahr das gleiche Spiel: Auch 2015 haben die deutschen Bundesländer der evangelischen und katholischen Kirche wieder eine Rekordsumme an Staatsleistungen überwiesen, im vergangenen Jahr waren es 510 Millionen Euro. Dass die jeweils gültige deutsche Verfassung seit 1919 eine Trennung von Staat und Kirche und eine Ablösung der Zahlungen befiehlt – das wird seit fast hundert Jahren geflissentlich ignoriert.

Diese Staatsleistungen legen die deutschen Bundesländer großzügig auf die diversen sonstigen Zahlungen an die Großkirchen obendrauf: auf die Kirchensteuer, die Zahlungen an die religiösen Sozialbetriebe und die Bezahlung der Bischofsgehälter (Bischöfe sind in Deutschland Staatsbeamte). Ab und an liest man von Initiativen die Staatsleistungszahlungen zu beenden, die werden dann von den anrückenden Lobbyisten schnell erstickt. (Obwohl: „Anrücken“ müssen die Kirchenlobbyisten oft gar nicht, denn in vielen Landtagen haben sie eh ständige Büros)

Staatsleistungen – Zahlungen auf Rekordniveau

Woher stammen diese angeblichen Verpflichtungen? Für die katholischen Bistümer ist es so: Als Folge der Französischen Revolutionskriege wurde in den Jahren 1802-3 das Deutsche Reich politisch neu strukturiert. In diesem Rahmen wurden auch die Reichslehen der katholischen Fürstbischöfe eingezogen und neu vergeben. Diese Fürsten erhielten von ihren adeligen Standesgenossen ein Gehalt auf Lebenszeit zugesagt, die Staatsleistungen. Die Reichsfürsten wollten damit den nun pfründelosen Bischöfen, mit denen sie ja meist verwandt waren, eine ihrem adeligen Stand „angemessene“ Lebensführung ermöglichen. Mit dem Tod des letzten betroffenen Fürstbischofs hatten diese Staatsleistungen damit bereits im 19. Jahrhundert ganz offensichtlich ihre Berechtigung verloren. Die „Verpflichtungen“ gegenüber den evangelischen Kirchen sind zumeist noch älter, sie stammen aus dem Umfeld des Dreißigjährigen Krieges.

Die Neuordnungen der Staatsstruktur waren aus damaliger Sicht jedoch politisch und juristisch angemessen und im Wesentlichen Folgen verlorener Kriege. Die ab und an gehörte Analogie, die Staatsleistungen seien wie die “Miete für eine Wohnung”, greift nicht: Dieser Argumentation folgend könnten die Araber von Spanien eine “Miete” für Andalusien verlangen, oder Deutschland eine „Miete“ von Frankreich für Elsass-Lothringen. Den Lobbyisten möchte ich sehen, der das vorschlägt.

Mit dem Beginn der deutschen Demokratie und der damit verbundenen Abschaffung des Adels und der Staatskirchen 1919 wurde dieses „neue“ Verhältnis in der Weimarer Verfassung (Artikel 137, 138) fixiert. Die Regelungen dieser Artikel bleiben auch im Grundgesetz (Artikel 140) erhalten und wirksam. Staat und Kirche sind also in Deutschland getrennt, Staatsleistungen an die Kirchen müssen abgeschafft werden. Trotzdem schaffen es Kirchenvertreter und die Kirchenlobby in den Parlamenten in geschickter Weise immer wieder die Fortzahlung durchzusetzen.

Evangelische Kirchen – Austritte auf Rekordniveau

Eine andere Rekordzahl wird fast zeitgleich gemeldet: Die Zahl der Austritte aus den evangelischen Landeskirchen hat einen neuen Höchststand seit 1995 erreicht. Fast exakt 270.000 Protestanten, also mehr als eine Viertelmillion, verließen 2014 die evangelische Kirche. Das waren 53 Prozent mehr als 2013.

Legt man beide Zahlen nebeneinander, wundert man sich nicht, warum die evangelische Kirche im Gegensatz zu den Katholiken manchmal vage Verhandlungsbereitschaft bezüglich einer Ablösungen der deutschen „Schulden“ aus dem Dreißigjährigen Krieg signalisiert. Man könne sich z.B. eine Aufgabe der Forderung gegen eine Einmalzahlung in zehn- bis vierzigfacher Höhe vorstellen. Hier versucht die Kirche offensichtlich noch schnell einen money grab, bevor ihr die Basis – und damit die politische Unterstützung für die absurd begründeten Zahlungen – komplett wegbricht.

Brandenburg will Staatsleistungen ablösen – Zu Wucherpreisen

Wie evangelisch.de schreibt, will die SPD/Linke-Landesregierung in Brandenburg einen Teil der Staatsleistungen (jährlich 10.534.200 Euro) an die evangelischen Kirchen ablösen. Es geht dabei um etwa 500 Jahre alte „Verpflichtungen“ aus den Zusagen adeliger Großgrundbesitzer, für die das in breiter Mehrheit religionsfreie Land jährlich 205.000 Euro zahlt. Abgelöst werden sollen diese Verpflichtungen gegen 22 Millionen Euro in Form von zehn jährlichen Zahlungen von 2,2 Millionen Euro.

Sollte das stimmen, wäre es ein handfester Skandal. Wie Skydaddy in seinem Blog vorrechnet, käme diese Ablösesumme de facto einer Verdreifachung der Zahlungen gleich:

Da könnte das Land Brandenburg ebenso gut entscheiden, die jetzigen Leistungen zu verdreifachen und auf alle Ewigkeit weiter zu bezahlen.

Skydaddy rechnet nach und kommt (sehr großzügig) auf einen maximal begründbaren Ablösebetrag von 6,83 Millionen Euro. Die übrigen 15,17 Millionen Euro sind dann wohl ein Geschenk der Landespolitik an die Kirchen, deren Vermögen allein in Deutschland auf ca. 500 Milliarden Euro geschätzt wird.

Ein handfester Skandal: Geldpumpe für die Kirchen

Zur Erinnerung: Diese Staatsleistungen werden von Kirchenlobbyisten mit angeblichen Verpflichtungen aus dem Umfeld des Dreissigjährigen Kriegs und der französischen Revolutionskriege begründet. Ob damals wirklich Enteignungen stattfanden oder gemäß des damaligen Rechts korrekte politische Neugliederungen stattfanden, ist zumindest umstritten. Zentral ist, dass die jeweils gültige deutsche Verfassung seit 1919 eine Trennung von Staat und Kirche und eine Ablösung der Zahlungen befiehlt – dies wird jedoch seit fast hundert Jahren geflissentlich ignoriert.

Es ist höchste Eisenbahn für aufgeklärte Brandenburger, sich in dieser Sache an die Regionalmedien, die Landesregierung oder ihre Abgeordneten zu wenden. Während führende SPD-Politiker auch im 21. Jahrhundert noch eine Trennung von Staat und Kirche als „das Ende“ ansehen, ist die Linke zumindest auf dem Papier laizistisch. Möglicherweise werden die Brandenburger Politiker ja einem derart krummen Deal nicht zustimmen, wenn die Bedingungen an die Öffentlichkeit gezerrt werden.

Im Rahmen einer Artikelreihe dokumentieren wir Ursachen, Begründungen, aktuelle Entwicklungen und mögliche Auswege aus dem System Staatsleistungen.

Aktuelle Zahlen zu Staatsleistungen 2013

Die Humanistische Union hat aktuelle Zahlen zu den jährlichen Staatsleistungen an die großen Kirchen für die einzelnen Bundesländer gesammelt. Zur Erinnerung: Diese Staatsleistungen werden von Kirchenlobbyisten mit angeblichen Verpflichtungen aus dem Umfeld des Dreissigjährigen Kriegs und der französischen Revolutionskriege begründet. Ob damals wirklich Enteignungen stattfanden oder gemäß des damaligen Rechts korrekte politische Neugliederungen stattfanden, ist zumindest umstritten. Zentral ist, dass die jeweils gültige deutsche Verfassung seit 1919 eine Trennung von Staat und Kirche und eine Ablösung der Zahlungen befiehlt – dies wird jedoch seit fast hundert Jahren geflissentlich ignoriert.

Wie diesseits.de schreibt („Trauriges Jubiläum: 94 Jahre Verfassungsbruch„), zahlen die Bundesländer den großen Kirchen 2013 ingesamt 481,4 Millionen Euro an Staatsleistungen:

Obwohl die evangelische Kirche weniger Mitglieder hat (23,9 Millionen) als ihr katholisches Pendant (25,7 Millionen), erhält sie mehr Gelder. Insgesamt fließen in diesem Jahr fast 280 Millionen Euro von den Staatskonten in ihre Kassen. Die katholische Kirche erhält vom Staat 202 Millionen Euro. Den höchsten Betrag zahlt Baden Württemberg an die beiden Kirchen aus (108 Millionen Euro), der geringste Betrag fließt im Saarland (637.000 Euro).

Ein trauriger Rekord: Bei den Zahlungen pro Einwohner hat Rheinland-Pfalz ordentlich zugelegt und mit 13,06 Euro (2010: 12,06 Euro) den Spitzenreiter von 2010, Sachsen-Anhalt, überholt. In dem weitgehend religionsfreien Land zahlt jeder Einwohner -vom Baby bis zum Greis- 13,00 Euro an die Kirchen. Umgerechnet auf die Zahl der Kirchenmitglieder entspricht das Subventionen von 76,44 Euro je Protestant und 63,55 Euro je Katholik.

Dazu sollte man sich klar machen, was die Bundesländer als Gegenleistung für diese Zahlungen bekommen: Nämlich – nichts! Die Höhe der Zahlungen in den einzelnen Ländern ist im Wesentlichen vom Verhandlungsgeschick der Kirchenlobbyisten abhängig.

Zusammenfassend: Trotz eines klarem Verfassungsbefehl wird immer weiter gezahlt, weil die jeweiligen Landtagsmehrheiten das eben so wollen und es für religiös geboten halten. Wie man an der weitgehend begründungslosen Niederstimmung eines Antrags der Linken am 28. Juni 2013 im Bundestag sieht, gibt es bei den etablierten Parteien keinerlei Bereitschaft, sich mit dem Thema ehrlich auseinanderzusetzen.

Im Rahmen einer Artikelreihe dokumentieren wir Ursachen, Begründungen, aktuelle Entwicklungen und mögliche Auswege aus dem System Staatsleistungen.

Artikelreihe Staatsleistungen

Im Rahmen einer Artikelreihe dokumentieren wir Ursachen, Begründungen, aktuelle Entwicklungen und mögliche Auswege aus dem System Staatsleistungen.

Zur Erinnerung: Der deutsche Staat zahlt den beiden Großkirchen jährlich direkte Zuwendungen von etwa 480 Mio. Euro, die sogenannten Staatsleistungen. Die Staatsleistungen sind indirekte Folgen des Westfälischen Friedens von 1648 und des Reichsdeputationshauptschlusses von 1803 und werden von Kirchenlobbyisten immer wieder als zwingend gebotene „Entschädigungen“ für vermeintliche Verstaatlichungen von Kirchenbesitz verkauft. Dies stimmt jedoch nicht, die Staatsleistungen waren Ausgleichszahlungen auf Lebenszeit für diejenigen Fürstbischöfe, die bei der politischen Neugliederung des Deutschen Reiches leer ausgegangen waren. Mit dem Tod des letzten betroffenen Fürstbischofs hatten diese Staatsleistungen damit bereits im 19. Jahrhundert ihre Berechtigung verloren. Seit 1919 befiehlt die jeweils gültige deutsche Verfassung, die Staatsleistungen einzustellen. Seit 1919 wird dieser Verfassungsbefehl ignoriert.

In den folgenden Wochen werden u.a. Artikel zu folgenden Aspekten entstehen:

Je nach aktueller Entwicklung werden wir weitere Aspekte dokumentieren. Dieser Artikel wird dann entsprechend aktualisiert.

Staatsleistungen: Wer zahlt wieviel?

Nur wenige Leute wissen, dass der deutsche Staat den beiden Großkirchen jährlich direkte Zuwendungen von etwa 480 Mio. Euro zukommen lässt, die sogenannten Staatsleistungen. Die Zahlung ist Sache der Länder, die sehr unterschiedliche Beträge für angemessen halten. So zahlte z.B. allein das Land Baden-Württemberg im Jahr 2010 102,6 Mio. Euro an Steuergeldern an die Kirchen aus, das entspricht 9,55 Euro pro Einwohner – vom Säugling bis zum Greis. Die höchste Zahlung pro Einwohner leistet überraschenderweise das weitgehend religionsfreie Land Sachsen-Anhalt mit 12,19 Euro pro Person. Hier wird jeder Protestant mit 70,35 Euro, jeder Katholik im Land mit 59,52 Euro bezuschusst. Fast gleichauf bei der Zahlung pro Einwohner liegt Rheinland-Pfalz, dessen Steuerzahler jährlich 48,4 Mio. Euro, also 12,06 Euro pro Person, an die Großkirchen zahlen.

Seit 1919 befiehlt die jeweils gültige deutschen Verfassung die Einstellung dieser Staatsleistungen. Seit 1919 wird dieser Verfassungsbefehl ignoriert. Lediglich die hanseatischen Stadtstaaten Hamburg und Bremen zahlen nicht. In Hamburg soll die katholische Kirche bei der Neugründung des Erzbistums 1994 deswegen angeklopft, aber von Bürgermeister Voscherau eine Absage erhalten haben.

Die Staatsleistungen werden von Kirchenlobbyisten immer wieder als zwingend gebotene „Entschädigungen“ für vermeintliche Verstaatlichungen von Kirchenbesitz verkauft. Das stimmt jedoch nicht.

Staatsleistungen – Was ist das?

Als Folge der französischen Revolutionskriege wurde in den Jahren 1802-3 das Deutsche Reich politisch neu strukturiert. In diesem Rahmen wurden auch die Reichslehen der Fürstbischöfe wie damals üblich eingezogen und neu vergeben. Diese betroffenen Fürstbischöfe erhielten von ihren adeligen Standesgenossen ein Gehalt auf Lebenszeit zugesagt, die Staatsleistungen. Mit dem Tod des letzten betroffenen Fürstbischofs hatten diese Staatsleistungen damit bereits im 19. Jahrhundert ihre Berechtigung verloren. Trotzdem schaffen es Kirchenvertreter und die Kirchenlobby in den Parlamenten, zumeist mit Hinweis auf angebliche „illegale Enteignungen“ in geschickter Weise immer wieder, die Fortzahlung durchzusetzen.

Die Besitztümer der „Ortskirchen“, wie Kirchengebäude, Pfarrhäuser, wohltätige Einrichtungen, Ackerland, etc, blieben weiterhin kirchliches Eigentum. Ein Teil der Klöster wurde verstaatlicht. Da diese aber auch damals traditionell selbständig wirtschafteten, betraf diese Maßnahme die Gesamtkirche nicht.

Die Neuordnung war also aus damaliger Sicht politisch und juristisch vollkommen angemessen und im Wesentlichen die Folge verlorener Kriege. Die ab und an gehörte Analogie, die Staatsleistungen seien wie die „Miete für eine Wohnung“, greift nicht. Dieser Argumentation folgend könnten die Araber von Spanien eine „Miete“ für Andalusien verlangen, oder Deutschland von Frankreich für Elsass-Lothringen.

Bundesland Zahlungen 2010 Pro Einwohner
Baden‐Württemberg 102,6 Mio. Euro
 9,55 Euro
Bayern 87,2 Mio. Euro 6,97 Euro
Berlin 10,6 Mio. Euro 3,08 Euro
Brandenburg 11,3 Mio. Euro 4,52 Euro
Hessen 44,2 Mio. Euro 7,29 Euro
Mecklenburg-Vorpommern 11,1 Mio. Euro 6,71 Euro
Niedersachsen 39,1 Mio. Euro 4,93 Euro
Nordrhein-Westfalen 21,0 Mio. Euro 1,18 Euro
Rheinland-Pfalz 48,4 Mio. Euro 12,06 Euro
Saarland  0,7 Mio. Euro 0,69 Euro
Sachsen 22,9 Mio. Euro 5,48 Euro
Sachsen-Anhalt 28,7 Mio. Euro 12,19 Euro
Schleswig-Holstein 12,0 Mio. Euro 4,24 Euro
Thüringen 21,5 Mio. Euro 9,57 Euro

Quellen:

  • Frerk, Carsten: Staatsleistungen an die Kirchen, Teil 1 (Word-Dokument)
  • Offener Brief: Die Staatsleistungen für die Kirche (Word-Dokument)

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Bundestag stimmt für weitere „Staatsleistungen“

Niemand hat es mitbekommen, denn außer der TAZ haben die Mainstream-Medien kaum berichtet: Am frühen Freitag Morgen (den 28. Juni 2013) wurde im Bundestag über einen Gesetzentwurf der Linken abgestimmt, mit dem die Staatsleistungen an die beiden Großkirchen abgelöst werden sollten. Zur Erinnerung: Der Staat zahlt den beiden Kirchen jährlich eine Summe von etwa 480 Mio. Euro als Entschädigung für die Verstaatlichungen von sog. Kircheneigentum in der Folge des westfälischen Friedens von 1648 und des Reichsdeputationshauptschlusses von 1802-3. Seit 1919 befiehlt die jeweils gültige deutsche Verfassung, diese Staatsleistungen einzustellen. Seit 1919 wird dieser Verfassungsbefehl ignoriert.

Staatsleistungen: 480 Mio. pro Jahr für Verstaatlichungen von 1803

Der Entwurf der Linken wollte die Staatsleistungen durch eine Einmalzahlung in zehnfacher Höhe, also 4,8 Mrd. Euro, ablösen. Den Kirchen ist das zu wenig, sie fordern mindestens 19,2 Mrd. Euro. Kritiker wenden ein, dass den Kirchen im Laufe der Jahre schon ein Vielfaches des tatsächlichen Werts der beschlagnahmen Güter gezahlt wurde, jede weitere Zahlung sei daher unnötig, auf Grund der Verfassungslage sogar illegal. Zudem sei oft unbekannt, wie die Kirchen vor 1802 überhaupt an die fraglichen Ländereien gekommen sind. Legal? Illegal? Scheißegal!

Um es nicht allzu spannend zu machen: Der Entwurf wurde von allen Parteien außer der Linken niedergestimmt.

„Debatte“ um ein Uhr morgens, keine Medienberichte

Hier die komplette (!) Debatte:

„Tagesordnungspunkt 49:
Zweite und dritte Beratung des von den Abgeordneten Raju Sharma, Jan Korte, Petra Pau, weiteren Abgeordneten und der Fraktion DIE LINKE eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Grundsätze zur Ablösung der Staatsleistungen an Religionsgesellschaften (Staatsleistungsablösegesetz – StAblG) – Drucksache 17/8791 –
Beschlussempfehlung und Bericht des Innenaus schusses (4. Ausschuss) – Drucksache 17/13156

Berichterstattung: Abgeordnete Beatrix Philipp, Dr. Dieter Wiefelspütz, Dr. Stefan Ruppert, Raju Sharma, Wolfgang Wieland

Wie in der Tagesordnung ausgewiesen, sind die Reden zu Protokoll genommen.

Vizepräsident Dr. h. c. Wolfgang Thierse: Wir kommen zur Abstimmung. Der Innenausschuss empfiehlt auf Drucksache 17/13156, den Gesetzentwurf der Fraktion Die Linke auf Drucksache 17/8791 abzulehnen. Ich bitte diejenigen, die dem Gesetzentwurf zustimmen wollen, um das Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Enthaltungen? – Der Gesetzentwurf ist in zweiter Beratung gegen die Stimmen der Linken mit den
Stimmen des Hauses im Übrigen abgelehnt. Damit entfällt die weitere Beratung.“

Im Rahmen einer Artikelreihe dokumentieren wir Ursachen, Begründungen, aktuelle Entwicklungen und mögliche Auswege aus dem System Staatsleistungen.

Staatssubventionen für Kirchen

Die Piraten-Fraktion des Landtags von Nordrhein-Westfalen sammelt zur Zeit im Rahmen ihrer Aktion „Ich will’s wissen!“ Fragen und Anregungen von Bürgerinnen und Bürgern, die als Ideen-Pool zur Ausgestaltung eines Transparenz-Gesetzes genutzt werden sollen.

In diesem Rahmen habe ich eine Reihe von Fragen zu den als Staatsleistungen deklarierten Subventionen der deutschen Bundesländer an die großen Kirchen gestellt. Diese Subventionen werden zusätzlich zur Kirchensteuer an die Kirchen überwiesen und lagen zuletzt in der Höhe von bundesweit ca. 480 Millionen Euro. Interessanterweise weist die jeweils aktuelle deutsche Verfassung seit 1919 (!) darauf hin, dass diese Zahlungen eingestellt werden sollen. Passiert ist bis jetzt jedoch – nichts!

Falls ich Reaktionen auf diese Fragen bekomme, werde ich sie natürlich an dieser Stelle veröffentlichen.

Hier der Text der Fragen:

„Über die eingetriebenen Kirchensteuern hinaus subventioniert das Land Nordrhein-Westfalen die großen Kirchen mit einer jährlichen Summe, aus der u.a. die kirchliche Verwaltung bezahlt wird.

Begründet werden diese seit Bestehen der Republik geleisteten Zahlungen mit den Folgen der Säkularisierung von 1802-3. Seit 1919 besteht ein verfassungsrechtliches “Ablösegebot”, die Zahlungen sollen also seit 94 Jahren eingestellt werden. Aus Angst vor den Kirchen rührt bislang kein Politiker einen Finger.

Ich möchte wissen:
1. Wie hoch ist diese Summe in den letzten zehn Jahren jeweils gewesen?
2. Wie hoch sind die seit 1803 insgesamt geleisteten Zahlungen, umgerechnet als realer Betrag des Jahres 2013?
3. Welche Gegenleistung bekommt das Land NRW für diese Summe?
4. Welche Meinung hat die Landtagsfraktion der Piraten zu diesen Zahlungen und dem Ablösungsgebot?
5. Welche konkreten Schritte wird die Landtagsfraktion der Piraten unternehmen, um die Ablösung voran zu bringen und die Zahlungen an die Kirchen einzustellen?“