MGEN 150: Kirchensteuern 2021 — Rekordeinnahmen trotz Massenaustritten

Die Kirchen melden triumphierend Rekordeinnahmen aus der Kirchensteuer; Gewohnheitsmäßiger sexueller Missbrauch, Massenaustritte — alles kein Problem! Während die Kirchen jubeln, mahnen Politiker gewichtig an: Ohne die Kirchensteuer können in Deutschland wichtige soziale Einrichtungen nicht betrieben werden.

Gast Adrian, Martina und Oliver diskutieren die Kirchensteuereinnahmen 2021 und die Äußerungen von Kirche und Politikern, und schauen sich dann genauer an: Wird die Kirchensteuer wirklich für soziale Zwecke ausgegeben? Oder könnten weltanschaulich neutrale Träger oder sogar der Staat die Aufwendungen für hilfsbedürftige Leute deutlich billiger selbst übernehmen?

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MGEN-Podcast 2019.04: Nacktboxen mit Jugendlichen

Willkommen zu Man Glaubt Es Nicht!, dem Podcast über Religion und andere Esoterik, zu gesellschaftlichen und politischen Themen aus atheistischer und humanistischer Sicht. Die aktuelle Folge findet ihr weiter unten in diesem Artikel, per RSS, Spotify, iTunes oder SoundCloud.

Unsere Themen:

  • 7m50s: Stadt Trier bezahlt „Zinsen“ an Kirche aufgrund einer Hexenverbrennung (Quelle: SWR, Tipp von Zynischer Zombie auf Twitter)
  • 12m16s: Politik und Kirche denken über neue Geldquellen nach (Quelle: Spon)
  • 26m41s: Vorschau auf Kirchenaustrittszahlen 2018 (Quelle: Rheinische Post)
  • 30m16s: Aktuelle Entwicklungen zur Sterbehilfe (Quellen: diverse, z.B. SZ.de)
  • 41m35s: Notre Dame de Paris ist abgebrannt; schuld sind die Atheisten (Quellen: kath.net, Tagespost)
  • 47m04s: Annegret Kramp-Karrenbauer äußert sich mal wieder zu Religion (Quelle: Publik Forum)
  • 1h02m35s: Sachsen: Regierung muss vor Genehmigung von Sonntagsarbeit die Kirche fragen (Quelle: N-TV)
  • 1h05m11s: „Gott liebt euch – und wir auch!“: Kindesmissbrauch durch die Kirche
    • Missbrauch in der Schweiz (Quelle: NZZ)
    • Missbrauch in den USA (Quelle: zeit.de)
    • Missbrauch in Deutschland: „Nacktboxen“ mit Jugendlichen (Quelle: Suedkurier)
    • Missbrauch in Chile (Quelle: katholisch.de)
    • Missbrauch in Spanien (Quelle: hpd.de)
    • Missbrauch in Deutschland: Akteneinsicht für Opfer (Quelle: SWR)
    • Ex-Papst Ratzinger: Atheisten und Alt-68er sind schuld! (Quelle: kath.net)
    • Kardinal Müller: Infame Gottlose sind schuld! (Quelle: news4teachers.de)
    • Kardinal Schönborn: An Sex denken ist eben ungesund! (Quelle: kurier.at)
    • Es liegt wohl eher an Zölibat und kirchlichen Strukturen: Interview mit Psychotherapeut und Priesterberater Joachim Reich (Quelle: sz.de)
    • Bischof Ackermann und Kardinal Marx an massiver Vertuschung beteiligt: Interview mit Christian Pfeiffer, Kriminologisches Forschungsinstitut Niedersachsen (Quelle: Die Zeit vom 17.04.2019)

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November ist Kirchenaustrittsmonat

Falls ihr jemanden kennt, der mit dem Gedanken spielt aus der Kirche auszutreten, oder jemanden, der im kommenden Jahr 2018 zum ersten Mal ein steuerpflichtiges Gehalt bekommt: Im November ist der Zeitpunkt zum Kirchenaustritt.

Die Kirchensteuer wird immer anteilig vom Jahreseinkommen erhoben. Falls also jemand in 2018 zum ersten Mal ein regelmäßiges Gehalt bekommt oder eine Gehaltssteigerung oder Einmalzahlung absehbar ist, wirkt sich das spürbar auf die Steuerlast aus. Die Rechnung geht so: Wenn ihr ab 1. Juli 2018 Gehalt bekommt und erst zum 30. Juni aus der Kirche austretet, seid ihr nicht etwa aus dem Schneider, sondern müsst auf euer Jahresgehalt 6/12 der jährlichen Kirchensteuer zahlen.

Zur Erklärung der Details hier Matthias “Skydaddy” Krause, der sich in Kirchenfinanzfragen vorzüglich auskennt:

1.) In vielen Bundesländern endet die Kirchensteuerpflicht erst mit Ablauf des auf den Kirchenaustritt folgenden Monats. Wer also erst im Dezember austritt, ist im Januar des Folgejahres noch kirchensteuerpflichtig.

2.) Die Kirchensteuer wird nicht von den monatlichen Einkünften erhoben, sondern anteilig vom Jahreseinkommen. Für jeden Monat, in dem man kirchensteuerpflichtig war, ist ein Zwölftel der „regulären“ Kirchensteuer zu zahlen (wenn man das ganze Jahr über Mitglied gewesen wäre).

Ebenso gilt für Ehen oder Lebenspartnerschaften: Ist in einer Ehe der eine Partner Mitglied einer Kirche, kann dem anderen Partner – obwohl er/sie nicht Mitglied ist – das “Besondere Kirchgeld” in Rechnung gestellt werden. Besonders dreist ist dabei, dass die katholische Kirche, die ja die Gleichstellung  homosexueller Paare generalstabsmäßig hintertreibt, auch für gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften das Besondere Kirchgeld eintreiben lässt.

Wie genau trete ich aus der Kirche aus? –> Hier!

Wie bereits anderswo beschrieben: Ein schlechtes Gewissen braucht niemand zu haben, denn die Kirchensteuer wird zum größten Teil für die interne Verwaltung der Kirchenhierarchie verwendet. Soziale Einrichtungen tragen zwar oft kirchliche Namen, werden aber zum allergrößten Teil unabhängig von der Kirchensteuer vom Staat finanziert. Bischöfe werden als Spitzenbeamte ebenfalls zusätzlich zur Kirchensteuer direkt von den Bundesländern bezahlt. Kohle hat die Kirche auch ohne die Extrasteuer noch genug.

(Das Material für diesen Artikel wurde schamlos übernommen von Matthias „Skydaddy“ Krause. Die „November ist Kirchenaustrittsmonat“-Initiative ist seine Idee. Bitte helft sie bekannter zu machen.)

November ist Kirchenaustrittsmonat

Falls ihr jemanden kennt, der mit dem Gedanken spielt aus der Kirche auszutreten, oder jemanden, der im kommenden Jahr 2017 zum ersten Mal ein steuerpflichtiges Gehalt bekommt: Im November ist der Zeitpunkt zum Kirchenaustritt.

Die Kirchensteuer wird immer anteilig vom Jahreseinkommen erhoben. Falls also jemand in 2017 zum ersten Mal ein regelmäßiges Gehalt bekommt oder eine Gehaltssteigerung oder Einmalzahlung absehbar ist, wirkt sich das spürbar auf die Steuerlast aus. Die Rechnung geht so: Wenn ihr ab 1. Juli 2017 Gehalt bekommt und erst zum 30. Juni aus der Kirche austretet, seid ihr nicht etwa aus dem Schneider, sondern müsst auf euer Jahresgehalt 6/12 der jährlichen Kirchensteuer zahlen.

Zur Erklärung der Details hier Matthias “Skydaddy” Krause, der sich in Kirchenfinanzfragen vorzüglich auskennt:

1.) In vielen Bundesländern endet die Kirchensteuerpflicht erst mit Ablauf des auf den Kirchenaustritt folgenden Monats. Wer also erst im Dezember austritt, ist im Januar des Folgejahres noch kirchensteuerpflichtig.

2.) Die Kirchensteuer wird nicht von den monatlichen Einkünften erhoben, sondern anteilig vom Jahreseinkommen. Für jeden Monat, in dem man kirchensteuerpflichtig war, ist ein Zwölftel der „regulären“ Kirchensteuer zu zahlen (wenn man das ganze Jahr über Mitglied gewesen wäre).

Ebenso gilt für Ehen oder Lebenspartnerschaften: Ist in einer Ehe der eine Partner Mitglied einer Kirche, kann dem anderen Partner – obwohl er/sie nicht Mitglied ist – das “Besondere Kirchgeld” in Rechnung gestellt werden. Besonders dreist ist dabei, dass die katholische Kirche, die ja die Gleichstellung  homosexueller Paare generalstabsmäßig hintertreibt, auch für gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften das Besondere Kirchgeld eintreiben lässt.

Wie genau trete ich aus der Kirche aus? –> Hier!

Wie bereits anderswo beschrieben: Ein schlechtes Gewissen braucht niemand zu haben, denn die Kirchensteuer wird zum größten Teil für die interne Verwaltung der Kirchenhierarchie verwendet. Soziale Einrichtungen tragen zwar oft kirchliche Namen, werden aber zum allergrößten Teil unabhängig von der Kirchensteuer vom Staat finanziert. Bischöfe werden als Spitzenbeamte ebenfalls zusätzlich zur Kirchensteuer direkt von den Bundesländern bezahlt. Kohle hat die Kirche auch ohne die Extrasteuer noch genug.

(Das Material für diesen Artikel wurde schamlos übernommen von Matthias „Skydaddy“ Krause. Die „November ist Kirchenaustrittsmonat“-Initiative ist seine Idee. Bitte helft sie bekannter zu machen.)

November ist Kirchenaustrittsmonat

Falls ihr jemanden kennt, der mit dem Gedanken spielt aus der Kirche auszutreten, oder jemanden, der im kommenden Jahr 2016 zum ersten Mal ein steuerpflichtiges Gehalt bekommt: Im November ist der Zeitpunkt zum Kirchenaustritt.

Die Kirchensteuer wird immer anteilig vom Jahreseinkommen erhoben. Falls also jemand in 2016 zum ersten Mal ein regelmäßiges Gehalt bekommt oder eine Gehaltssteigerung oder Einmalzahlung absehbar ist, wirkt sich das spürbar auf die Steuerlast aus. Die Rechnung geht so: Wenn ihr ab 1. Juli 2016 Gehalt bekommt und erst zum 30. Juni aus der Kirche austretet, seid ihr nicht etwa aus dem Schneider, sondern müsst auf euer Jahresgehalt 6/12 der jährlichen Kirchensteuer zahlen.

Zur Erklärung der Details hier Matthias „Skydaddy“ Krause, der sich in Kirchenfinanzfragen vorzüglich auskennt:

1.) In vielen Bundesländern endet die Kirchensteuerpflicht erst mit Ablauf des auf den Kirchenaustritt folgenden Monats. Wer also erst im Dezember austritt, ist im Januar des Folgejahres noch kirchensteuerpflichtig.

2.) Die Kirchensteuer wird nicht von den monatlichen Einkünften erhoben, sondern anteilig vom Jahreseinkommen. Für jeden Monat, in dem man kirchensteuerpflichtig war, ist ein Zwölftel der „regulären“ Kirchensteuer zu zahlen (wenn man das ganze Jahr über Mitglied gewesen wäre).

Ebenso gilt für Ehen oder Lebenspartnerschaften: Ist in einer Ehe der eine Partner Mitglied einer Kirche, kann dem anderen Partner – obwohl er/sie nicht Mitglied ist – das “Besondere Kirchgeld” in Rechnung gestellt werden. Besonders dreist ist dabei, dass die katholische Kirche, die ja die Gleichstellung  homosexueller Paare generalstabsmäßig hintertreibt, auch für gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften das Besondere Kirchgeld eintreiben lässt.

Wie genau trete ich aus der Kirche aus? –> Hier!

Wie bereits anderswo beschrieben: Ein schlechtes Gewissen braucht niemand zu haben, denn die Kirchensteuer wird zum größten Teil für die interne Verwaltung der Kirchenhierarchie verwendet. Soziale Einrichtungen tragen zwar oft kirchliche Namen, werden aber zum allergrößten Teil unabhängig von der Kirchensteuer vom Staat finanziert. Bischöfe werden als Spitzenbeamte ebenfalls zusätzlich zur Kirchensteuer direkt von den Bundesländern bezahlt. Kohle hat die Kirche auch ohne die Extrasteuer noch genug.

Kirchenaustritt

Es gibt viele gute Gründe aus der Kirche auszutreten:

  • Man glaubt nicht mehr an die religiösen Dogmen,
  • man ist mit den Aussagen der Kirche, z.B. in gesellschaftlichen Fragen, nicht mehr einverstanden,
  • man möchte seine Kinder vor übergriffigen Priestern bewahren,
  • man ist gegen eine Vermengung von Staat und Kirche,
  • man möchte den Hasspredigern im Fernsehen nicht mehr die Stimme leihen, oder
  • man möchte einfach etwas Geld sparen.

Ein schlechtes Gewissen braucht dabei niemand zu haben, denn die Kirchensteuer wird zum größten Teil für die interne Verwaltung der Kirchenhierarchie verwendet. Soziale Einrichtungen tragen zwar oft kirchliche Namen, werden aber zum allergrößten Teil unabhängig von der Kirchensteuer vom Staat finanziert. Bischöfe werden als Spitzenbeamte ebenfalls zusätzlich zur Kirchensteuer direkt von den Bundesländern bezahlt. Obendrauf zahlen die Bundesländer noch ca. 500 Millionen Euro für die sog. Staatsleistungen, die von Kirchenlobbyisten mit angeblichen Verpflichtungen aus dem Umfeld des Dreissigjährigen Kriegs und der französischen Revolutionskriege begründet werden. Kohle hat die Kirche auch ohne die Extrasteuer noch genug.

In Deutschland ist man mit 14 Jahren religionsmündig, darf also ohne Zustimmung der Eltern aus der Kirche austreten. In den meisten Bundesländern muss man dazu persönlich zum örtlichen Amtsgericht oder Standesamt gehen, seinen Ausweis vorzeigen und eine Gebühr (meist zwischen 30 und 60 Euro) zahlen. Das Geld hat man natürlich schnell wieder drin, selbst wenn man nur sehr geringe Steuern zahlt.

Wie genau trete ich aus der Kirche aus? –> Hier!

Vorsicht: Die Austrittsbescheinigungen unbedingt umbewahren! Es gibt immer wieder Fälle, in denen die Kirchen nach einem Umzug in ein anderes Bundesland den Austritt ohne Beleg nicht anerkennen und über Jahre rückwirkend Kirchensteuer eintreiben lassen. Das kann also richtig teuer werden.

Ist in einer Ehe der eine Partner Mitglied einer Kirche, kann dem anderen Partner – obwohl er/sie nicht Mitglied ist – das „Besondere Kirchgeld“ in Rechnung gestellt werden. Besonders dreist ist dabei, dass die katholische Kirche, die ja immer wieder gegen Homosexuelle hetzt und ihre Gleichstellung  planmäßig hintertreibt, auch für gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften das Besondere Kirchgeld eintreiben lässt. Wenn’s um Geld geht, spielen die religiösen Dogmen offenbar keine Rolle.

Also, Leute, falls ihr noch in einer Kirche seid: Mit eurer Mitgliedschaft gebt ihr den in den Talkshows geifernden Kirchenoberen eure Stimme. Solange ihr Mitglied bleibt, sprechen die auch in eurem Namen. Tretet jetzt aus!

Informationen zum Kirchenaustritt:

  • Nähere Informationen zum Kirchenaustritt in den einzelnen Kommunen in Deutschland, Österreich und der Schweiz gibt es hier.
  • Ein FAQ des Internationalen Bunds der Konfessionslosen findet sich hier.
  • Matthias „Skydaddy“ Krause bringt eine Menge Informationen zum Thema Kirchenaustritt und den wilden juristischen Manövern der Großkirchen in einer Folge des sehr empfehlenswerten Ketzer-Podcasts (hier).