Falls ihr jemanden kennt, der mit dem Gedanken spielt aus der Kirche auszutreten, oder jemanden, der im kommenden Jahr 2018 zum ersten Mal ein steuerpflichtiges Gehalt bekommt: Im November ist der Zeitpunkt zum Kirchenaustritt.
Die Kirchensteuer wird immer anteilig vom Jahreseinkommen erhoben. Falls also jemand in 2018 zum ersten Mal ein regelmäßiges Gehalt bekommt oder eine Gehaltssteigerung oder Einmalzahlung absehbar ist, wirkt sich das spürbar auf die Steuerlast aus. Die Rechnung geht so: Wenn ihr ab 1. Juli 2018 Gehalt bekommt und erst zum 30. Juni aus der Kirche austretet, seid ihr nicht etwa aus dem Schneider, sondern müsst auf euer Jahresgehalt 6/12 der jährlichen Kirchensteuer zahlen.
Zur Erklärung der Details hier Matthias “Skydaddy” Krause, der sich in Kirchenfinanzfragen vorzüglich auskennt:
1.) In vielen Bundesländern endet die Kirchensteuerpflicht erst mit Ablauf des auf den Kirchenaustritt folgenden Monats. Wer also erst im Dezember austritt, ist im Januar des Folgejahres noch kirchensteuerpflichtig.
2.) Die Kirchensteuer wird nicht von den monatlichen Einkünften erhoben, sondern anteilig vom Jahreseinkommen. Für jeden Monat, in dem man kirchensteuerpflichtig war, ist ein Zwölftel der „regulären“ Kirchensteuer zu zahlen (wenn man das ganze Jahr über Mitglied gewesen wäre).
Ebenso gilt für Ehen oder Lebenspartnerschaften: Ist in einer Ehe der eine Partner Mitglied einer Kirche, kann dem anderen Partner – obwohl er/sie nicht Mitglied ist – das “Besondere Kirchgeld” in Rechnung gestellt werden. Besonders dreist ist dabei, dass die katholische Kirche, die ja die Gleichstellung homosexueller Paare generalstabsmäßig hintertreibt, auch für gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften das Besondere Kirchgeld eintreiben lässt.
Wie genau trete ich aus der Kirche aus? –> Hier!
Wie bereits anderswo beschrieben: Ein schlechtes Gewissen braucht niemand zu haben, denn die Kirchensteuer wird zum größten Teil für die interne Verwaltung der Kirchenhierarchie verwendet. Soziale Einrichtungen tragen zwar oft kirchliche Namen, werden aber zum allergrößten Teil unabhängig von der Kirchensteuer vom Staat finanziert. Bischöfe werden als Spitzenbeamte ebenfalls zusätzlich zur Kirchensteuer direkt von den Bundesländern bezahlt. Kohle hat die Kirche auch ohne die Extrasteuer noch genug.
(Das Material für diesen Artikel wurde schamlos übernommen von Matthias „Skydaddy“ Krause. Die „November ist Kirchenaustrittsmonat“-Initiative ist seine Idee. Bitte helft sie bekannter zu machen.)