MGEN-Podcast 60: Der kosmische Filter

Oliver will angesichts von Pandemie und Klimakatastrophe für gute Laune sorgen und erklärt das Fermi-Paradoxon und einen möglichen Lösungsansatz, die Idee des kosmischen Filters.

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MGEN-Podcast 59: Digitale Ethik

Martina hat sich Ideen zu einer spezifischen Ethik für das Digitale Zeitalter angeschaut, und zwar insbesondere anhand des Buches „Digitale Ethik: ein Wertesystem für das 21. Jahrhundert“ von Sarah Spiekermann.

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MGEN-Podcast 57: Evangelische Kirche beschließt Angriff auf religionsfreie Kinder

Die evangelische Kirche hat beschlossen verstärkt Kindern von konfessionsfreien Menschen aufzulauern. Da der Religionsunterricht die neue Zielgruppe nicht erreicht, sollen der Elternwille und die Religionsfreiheitsgarantie des Grundgesetzes umschifft werden, indem die Kirche religiöse Inhalte mit Hilfe der Politik in Kitas und quer durch alle Unterrichtsfächer in die Kinder hineingeschraubt. Till und Oliver sind fassungslos.

Grundlage des Segments ist das Strategiedokument der EKD „Religiöse Bildung angesichts von Konfessionslosigkeit – Aufgaben und Chancen„.

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Brandenburg will Staatsleistungen ablösen – Zu Wucherpreisen

Wie evangelisch.de schreibt, will die SPD/Linke-Landesregierung in Brandenburg einen Teil der Staatsleistungen (jährlich 10.534.200 Euro) an die evangelischen Kirchen ablösen. Es geht dabei um etwa 500 Jahre alte „Verpflichtungen“ aus den Zusagen adeliger Großgrundbesitzer, für die das in breiter Mehrheit religionsfreie Land jährlich 205.000 Euro zahlt. Abgelöst werden sollen diese Verpflichtungen gegen 22 Millionen Euro in Form von zehn jährlichen Zahlungen von 2,2 Millionen Euro.

Sollte das stimmen, wäre es ein handfester Skandal. Wie Skydaddy in seinem Blog vorrechnet, käme diese Ablösesumme de facto einer Verdreifachung der Zahlungen gleich:

Da könnte das Land Brandenburg ebenso gut entscheiden, die jetzigen Leistungen zu verdreifachen und auf alle Ewigkeit weiter zu bezahlen.

Skydaddy rechnet nach und kommt (sehr großzügig) auf einen maximal begründbaren Ablösebetrag von 6,83 Millionen Euro. Die übrigen 15,17 Millionen Euro sind dann wohl ein Geschenk der Landespolitik an die Kirchen, deren Vermögen allein in Deutschland auf ca. 500 Milliarden Euro geschätzt wird.

Ein handfester Skandal: Geldpumpe für die Kirchen

Zur Erinnerung: Diese Staatsleistungen werden von Kirchenlobbyisten mit angeblichen Verpflichtungen aus dem Umfeld des Dreissigjährigen Kriegs und der französischen Revolutionskriege begründet. Ob damals wirklich Enteignungen stattfanden oder gemäß des damaligen Rechts korrekte politische Neugliederungen stattfanden, ist zumindest umstritten. Zentral ist, dass die jeweils gültige deutsche Verfassung seit 1919 eine Trennung von Staat und Kirche und eine Ablösung der Zahlungen befiehlt – dies wird jedoch seit fast hundert Jahren geflissentlich ignoriert.

Es ist höchste Eisenbahn für aufgeklärte Brandenburger, sich in dieser Sache an die Regionalmedien, die Landesregierung oder ihre Abgeordneten zu wenden. Während führende SPD-Politiker auch im 21. Jahrhundert noch eine Trennung von Staat und Kirche als „das Ende“ ansehen, ist die Linke zumindest auf dem Papier laizistisch. Möglicherweise werden die Brandenburger Politiker ja einem derart krummen Deal nicht zustimmen, wenn die Bedingungen an die Öffentlichkeit gezerrt werden.

Im Rahmen einer Artikelreihe dokumentieren wir Ursachen, Begründungen, aktuelle Entwicklungen und mögliche Auswege aus dem System Staatsleistungen.

Artikelreihe Staatsleistungen

Im Rahmen einer Artikelreihe dokumentieren wir Ursachen, Begründungen, aktuelle Entwicklungen und mögliche Auswege aus dem System Staatsleistungen.

Zur Erinnerung: Der deutsche Staat zahlt den beiden Großkirchen jährlich direkte Zuwendungen von etwa 480 Mio. Euro, die sogenannten Staatsleistungen. Die Staatsleistungen sind indirekte Folgen des Westfälischen Friedens von 1648 und des Reichsdeputationshauptschlusses von 1803 und werden von Kirchenlobbyisten immer wieder als zwingend gebotene „Entschädigungen“ für vermeintliche Verstaatlichungen von Kirchenbesitz verkauft. Dies stimmt jedoch nicht, die Staatsleistungen waren Ausgleichszahlungen auf Lebenszeit für diejenigen Fürstbischöfe, die bei der politischen Neugliederung des Deutschen Reiches leer ausgegangen waren. Mit dem Tod des letzten betroffenen Fürstbischofs hatten diese Staatsleistungen damit bereits im 19. Jahrhundert ihre Berechtigung verloren. Seit 1919 befiehlt die jeweils gültige deutsche Verfassung, die Staatsleistungen einzustellen. Seit 1919 wird dieser Verfassungsbefehl ignoriert.

In den folgenden Wochen werden u.a. Artikel zu folgenden Aspekten entstehen:

Je nach aktueller Entwicklung werden wir weitere Aspekte dokumentieren. Dieser Artikel wird dann entsprechend aktualisiert.

Staatsleistungen: Wer zahlt wieviel?

Nur wenige Leute wissen, dass der deutsche Staat den beiden Großkirchen jährlich direkte Zuwendungen von etwa 480 Mio. Euro zukommen lässt, die sogenannten Staatsleistungen. Die Zahlung ist Sache der Länder, die sehr unterschiedliche Beträge für angemessen halten. So zahlte z.B. allein das Land Baden-Württemberg im Jahr 2010 102,6 Mio. Euro an Steuergeldern an die Kirchen aus, das entspricht 9,55 Euro pro Einwohner – vom Säugling bis zum Greis. Die höchste Zahlung pro Einwohner leistet überraschenderweise das weitgehend religionsfreie Land Sachsen-Anhalt mit 12,19 Euro pro Person. Hier wird jeder Protestant mit 70,35 Euro, jeder Katholik im Land mit 59,52 Euro bezuschusst. Fast gleichauf bei der Zahlung pro Einwohner liegt Rheinland-Pfalz, dessen Steuerzahler jährlich 48,4 Mio. Euro, also 12,06 Euro pro Person, an die Großkirchen zahlen.

Seit 1919 befiehlt die jeweils gültige deutschen Verfassung die Einstellung dieser Staatsleistungen. Seit 1919 wird dieser Verfassungsbefehl ignoriert. Lediglich die hanseatischen Stadtstaaten Hamburg und Bremen zahlen nicht. In Hamburg soll die katholische Kirche bei der Neugründung des Erzbistums 1994 deswegen angeklopft, aber von Bürgermeister Voscherau eine Absage erhalten haben.

Die Staatsleistungen werden von Kirchenlobbyisten immer wieder als zwingend gebotene „Entschädigungen“ für vermeintliche Verstaatlichungen von Kirchenbesitz verkauft. Das stimmt jedoch nicht.

Staatsleistungen – Was ist das?

Als Folge der französischen Revolutionskriege wurde in den Jahren 1802-3 das Deutsche Reich politisch neu strukturiert. In diesem Rahmen wurden auch die Reichslehen der Fürstbischöfe wie damals üblich eingezogen und neu vergeben. Diese betroffenen Fürstbischöfe erhielten von ihren adeligen Standesgenossen ein Gehalt auf Lebenszeit zugesagt, die Staatsleistungen. Mit dem Tod des letzten betroffenen Fürstbischofs hatten diese Staatsleistungen damit bereits im 19. Jahrhundert ihre Berechtigung verloren. Trotzdem schaffen es Kirchenvertreter und die Kirchenlobby in den Parlamenten, zumeist mit Hinweis auf angebliche „illegale Enteignungen“ in geschickter Weise immer wieder, die Fortzahlung durchzusetzen.

Die Besitztümer der „Ortskirchen“, wie Kirchengebäude, Pfarrhäuser, wohltätige Einrichtungen, Ackerland, etc, blieben weiterhin kirchliches Eigentum. Ein Teil der Klöster wurde verstaatlicht. Da diese aber auch damals traditionell selbständig wirtschafteten, betraf diese Maßnahme die Gesamtkirche nicht.

Die Neuordnung war also aus damaliger Sicht politisch und juristisch vollkommen angemessen und im Wesentlichen die Folge verlorener Kriege. Die ab und an gehörte Analogie, die Staatsleistungen seien wie die „Miete für eine Wohnung“, greift nicht. Dieser Argumentation folgend könnten die Araber von Spanien eine „Miete“ für Andalusien verlangen, oder Deutschland von Frankreich für Elsass-Lothringen.

Bundesland Zahlungen 2010 Pro Einwohner
Baden‐Württemberg 102,6 Mio. Euro
 9,55 Euro
Bayern 87,2 Mio. Euro 6,97 Euro
Berlin 10,6 Mio. Euro 3,08 Euro
Brandenburg 11,3 Mio. Euro 4,52 Euro
Hessen 44,2 Mio. Euro 7,29 Euro
Mecklenburg-Vorpommern 11,1 Mio. Euro 6,71 Euro
Niedersachsen 39,1 Mio. Euro 4,93 Euro
Nordrhein-Westfalen 21,0 Mio. Euro 1,18 Euro
Rheinland-Pfalz 48,4 Mio. Euro 12,06 Euro
Saarland  0,7 Mio. Euro 0,69 Euro
Sachsen 22,9 Mio. Euro 5,48 Euro
Sachsen-Anhalt 28,7 Mio. Euro 12,19 Euro
Schleswig-Holstein 12,0 Mio. Euro 4,24 Euro
Thüringen 21,5 Mio. Euro 9,57 Euro

Quellen:

  • Frerk, Carsten: Staatsleistungen an die Kirchen, Teil 1 (Word-Dokument)
  • Offener Brief: Die Staatsleistungen für die Kirche (Word-Dokument)

Im Rahmen einer Artikelreihe dokumentieren wir Ursachen, Begründungen, aktuelle Entwicklungen und mögliche Auswege aus dem System Staatsleistungen.