Kirchenaustritt jetzt!

Es gibt viele gute Gründe aus der Kirche auszutreten:

  • Man glaubt nicht mehr an die religiösen Dogmen,
  • ist mit den Aussagen der Kirche, z.B. in gesellschaftlichen Fragen, nicht mehr einverstanden,
  • möchte seine Kinder vor übergriffigen Priestern bewahren,
  • ist gegen eine Vermengung von Staat und Kirche,
  • möchte den Hasspredigern im Fernsehen nicht mehr die Stimme leihen, oder
  • möchte einfach etwas Geld sparen.

Ein schlechtes Gewissen braucht dabei niemand zu haben, denn die Kirchensteuer wird zum größten Teil für die interne Verwaltung der Kirchenhierarchie verwendet. Soziale Einrichtungen tragen zwar oft kirchliche Namen, werden aber zum allergrößten Teil unabhängig von der Kirchensteuer vom Staat finanziert. Bischöfe werden als Spitzenbeamte ebenfalls zusätzlich zur Kirchensteuer direkt von den Bundesländern bezahlt. Obendrauf zahlen die Bundesländer noch ca. 500 Millionen Euro für die sog. Staatsleistungen, die von Kirchenlobbyisten mit angeblichen Verpflichtungen aus dem Umfeld des Dreissigjährigen Kriegs und der französischen Revolutionskriege begründet werden. Kohle hat die Kirche mit ihrem geschätzten Vermögen von 500 Milliarden Euro auch ohne die Extrasteuer noch genug.

In Deutschland ist man mit 14 Jahren religionsmündig, darf also ohne Zustimmung der Eltern aus der Kirche austreten. In den meisten Bundesländern muss man dazu persönlich zum örtlichen Amtsgericht oder Standesamt gehen, seinen Ausweis vorzeigen und eine Gebühr (meist zwischen 30 und 60 Euro) zahlen. Das Geld hat man natürlich schnell wieder drin, selbst wenn man nur sehr geringe Steuern zahlt.

Wie genau trete ich aus der Kirche aus? –> Hier!

Vorsicht: Die Austrittsbescheinigungen unbedingt umbewahren! Es gibt immer wieder Fälle, in denen die Kirchen nach einem Umzug in ein anderes Bundesland den Austritt ohne Beleg nicht anerkennen und über Jahre rückwirkend Kirchensteuer eintreiben lassen. Das kann also richtig teuer werden.

Ist in einer Ehe der eine Partner Mitglied einer Kirche, kann dem anderen Partner – obwohl er/sie nicht Mitglied ist – das „Besondere Kirchgeld“ in Rechnung gestellt werden. Besonders dreist ist dabei, dass die katholische Kirche, die ja immer wieder gegen Homosexuelle hetzt und ihre Gleichstellung  planmäßig hintertreibt, auch für gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften das Besondere Kirchgeld eintreiben lässt. Wenn’s um Geld geht, spielen die religiösen Dogmen offenbar keine Rolle.

Also, Leute, falls ihr noch in einer Kirche seid: Mit eurer Mitgliedschaft gebt ihr den in den Talkshows geifernden Kirchenoberen eure Stimme. Solange ihr Mitglied bleibt, sprechen die auch in eurem Namen. Tretet jetzt aus!

Informationen zum Kirchenaustritt:

  • Nähere Informationen zum Kirchenaustritt in den einzelnen Kommunen in Deutschland, Österreich und der Schweiz gibt es hier.
  • Ein FAQ des Internationalen Bunds der Konfessionslosen findet sich hier.
  • Matthias „Skydaddy“ Krause bringt eine Menge Informationen zum Thema Kirchenaustritt und den wilden juristischen Manövern der Großkirchen in einer Folge des sehr empfehlenswerten Ketzer-Podcasts (hier).