Vor einer Weile hatten wir beschrieben, welche teils absurden Sonderrechte die deutschen Landesverfassungen den Kirchen und Religionsgemeinschaften einräumen. Die Großkirchen versuchen auf diesem Wege den Durchgriff auf Kinder und Jugendliche, um so ihre eigene Existenz langfristig zu sichern. Sie verteidigen diese Sonderrechte natürlich mit Zähnen und Klauen, übersehen aber gern das klare Gebot zur Trennung von Staat und Kirche, das schon seit 1919 in der jeweils gültigen deutschen Verfassung besteht.
Eine Initiative aus Rheinland-Pfalz hat sich zum Ziel gesetzt, mit diesen antiaufklärerischen Gesetzen aufzuräumen und die Gottesbezüge aus der Landesverfassung und aus dem Grundgesetz der Bundesrepublik zu streichen. Besonders „hübsch“ sind die folgenden Passagen aus der Landesverfassung:
Artikel 29: Die öffentlichen Grund-, Haupt- und Sonderschulen sind christliche Gemeinschaftsschulen.
Artikel 33: Die Schule hat die Jugend zur Gottesfurcht […] zu erziehen.
Artikel 41: Die Kirchen sind anerkannte Einrichtungen für die Wahrung und Festigung der religiösen und sittlichen Grundlagen des menschlichen Lebens.
Wer nun keine Lust hat in Furcht zu leben, die Erziehung seiner Kinder nicht an eine religiöse Organisation abtreten möchte und auch als Quelle seiner sittlichen Werte keine Kirchen benötigt, möge eine Unterstützung der Petition erwägen.
===> Hier geht’s lang!