Im Rahmen einer Artikelreihe dokumentieren wir Ursachen, Begründungen, aktuelle Entwicklungen und mögliche Auswege aus dem System Staatsleistungen.
Zur Erinnerung: Der deutsche Staat zahlt den beiden Großkirchen jährlich direkte Zuwendungen von etwa 480 Mio. Euro, die sogenannten Staatsleistungen. Die Staatsleistungen sind indirekte Folgen des Westfälischen Friedens von 1648 und des Reichsdeputationshauptschlusses von 1803 und werden von Kirchenlobbyisten immer wieder als zwingend gebotene „Entschädigungen“ für vermeintliche Verstaatlichungen von Kirchenbesitz verkauft. Dies stimmt jedoch nicht, die Staatsleistungen waren Ausgleichszahlungen auf Lebenszeit für diejenigen Fürstbischöfe, die bei der politischen Neugliederung des Deutschen Reiches leer ausgegangen waren. Mit dem Tod des letzten betroffenen Fürstbischofs hatten diese Staatsleistungen damit bereits im 19. Jahrhundert ihre Berechtigung verloren. Seit 1919 befiehlt die jeweils gültige deutsche Verfassung, die Staatsleistungen einzustellen. Seit 1919 wird dieser Verfassungsbefehl ignoriert.
In den folgenden Wochen werden u.a. Artikel zu folgenden Aspekten entstehen:
- Warum Staatsleistungen? – Damals und heute
- Der Verfassungsbefehl von 1919: Was war da los?
- Höhe der Zahlungen pro Bundesland und Einwohner
- Aktuelle Entwicklungen:
- Eine Linksammlung zum Thema Staatsleistungen
- Was kann man tun? – Anfragen an die Landesregierungen
Je nach aktueller Entwicklung werden wir weitere Aspekte dokumentieren. Dieser Artikel wird dann entsprechend aktualisiert.
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