Bundestag stimmt für weitere „Staatsleistungen“

Niemand hat es mitbekommen, denn außer der TAZ haben die Mainstream-Medien kaum berichtet: Am frühen Freitag Morgen (den 28. Juni 2013) wurde im Bundestag über einen Gesetzentwurf der Linken abgestimmt, mit dem die Staatsleistungen an die beiden Großkirchen abgelöst werden sollten. Zur Erinnerung: Der Staat zahlt den beiden Kirchen jährlich eine Summe von etwa 480 Mio. Euro als Entschädigung für die Verstaatlichungen von sog. Kircheneigentum in der Folge des westfälischen Friedens von 1648 und des Reichsdeputationshauptschlusses von 1802-3. Seit 1919 befiehlt die jeweils gültige deutsche Verfassung, diese Staatsleistungen einzustellen. Seit 1919 wird dieser Verfassungsbefehl ignoriert.

Staatsleistungen: 480 Mio. pro Jahr für Verstaatlichungen von 1803

Der Entwurf der Linken wollte die Staatsleistungen durch eine Einmalzahlung in zehnfacher Höhe, also 4,8 Mrd. Euro, ablösen. Den Kirchen ist das zu wenig, sie fordern mindestens 19,2 Mrd. Euro. Kritiker wenden ein, dass den Kirchen im Laufe der Jahre schon ein Vielfaches des tatsächlichen Werts der beschlagnahmen Güter gezahlt wurde, jede weitere Zahlung sei daher unnötig, auf Grund der Verfassungslage sogar illegal. Zudem sei oft unbekannt, wie die Kirchen vor 1802 überhaupt an die fraglichen Ländereien gekommen sind. Legal? Illegal? Scheißegal!

Um es nicht allzu spannend zu machen: Der Entwurf wurde von allen Parteien außer der Linken niedergestimmt.

„Debatte“ um ein Uhr morgens, keine Medienberichte

Hier die komplette (!) Debatte:

„Tagesordnungspunkt 49:
Zweite und dritte Beratung des von den Abgeordneten Raju Sharma, Jan Korte, Petra Pau, weiteren Abgeordneten und der Fraktion DIE LINKE eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Grundsätze zur Ablösung der Staatsleistungen an Religionsgesellschaften (Staatsleistungsablösegesetz – StAblG) – Drucksache 17/8791 –
Beschlussempfehlung und Bericht des Innenaus schusses (4. Ausschuss) – Drucksache 17/13156

Berichterstattung: Abgeordnete Beatrix Philipp, Dr. Dieter Wiefelspütz, Dr. Stefan Ruppert, Raju Sharma, Wolfgang Wieland

Wie in der Tagesordnung ausgewiesen, sind die Reden zu Protokoll genommen.

Vizepräsident Dr. h. c. Wolfgang Thierse: Wir kommen zur Abstimmung. Der Innenausschuss empfiehlt auf Drucksache 17/13156, den Gesetzentwurf der Fraktion Die Linke auf Drucksache 17/8791 abzulehnen. Ich bitte diejenigen, die dem Gesetzentwurf zustimmen wollen, um das Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Enthaltungen? – Der Gesetzentwurf ist in zweiter Beratung gegen die Stimmen der Linken mit den
Stimmen des Hauses im Übrigen abgelehnt. Damit entfällt die weitere Beratung.“

Im Rahmen einer Artikelreihe dokumentieren wir Ursachen, Begründungen, aktuelle Entwicklungen und mögliche Auswege aus dem System Staatsleistungen.

29 Gedanken zu „Bundestag stimmt für weitere „Staatsleistungen“

  1. Pingback: Staatsleistungen: Alles bleibt, wie es ist | Nics Bloghaus

  2. Entschuldigung, aber sowohl der Titel als auch der Inhalt des Artikels ist irreführend.

    Der Bundestag hat nicht für weitere Staatsleistungen gestimmt, sondern gegen den Gesetzentwurf der Linken. Dieser sah vor, die auf Enteignungen beruhenden Leistungen des Staates an die Kirchen durch eine Schlusszahlung in Höhe des Zehnfachen der bisherigen Jahresleistung abzulösen.

    Das klingt erst mal gut. Aber hast du mal versucht, deine Leistungen an den Vermieter (Kaltmiete) abzulösen, indem du für zehn Jahreskaltmieten deine Wohnung kaufst? Das wird wohl kaum gelingen.

    Darüber hinaus sieht der Gesetzentwurf vor, dass diese zehnfache Jahresrate nicht auf einen Schlag ausgezahlt wird, sondern auf zwanzig Jahre gestreckt. Im Ergebnis bedeutet das: Zwanzig Jahre lang gibt’s noch die Hälfte der bisherigen Zahlungen, dann gar nichts mehr.

    Das Angebot gefällt dem Vermieter bestimmt noch besser: Die nächsten zwanzig Jahre zahl ich nur noch die halbe Miete, und dann gehört die Wohnung mir.

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    • Die Staatsleistungen sind seit fast 100 Jahren verfassungswidrig. Die Mieter/Vermieter-Analogie zieht nicht, ein solcher Mietvertrag wäre sittenwidrig und damit ebenfalls illegal.

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      • Die Staatsleistungen sind nicht verfassungswidrig. Verfassungswidrig könnte allenfalls sein, dass keine Gesetze zur Ablösung der Staatsleistungen erlassen wurden.

        Inwiefern der Mietvertrag sittenwidrig wäre, müsstest du noch erklären.

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  3. Die Staatsleistungen sind wie Mietzahlungen für eine Wohnung?

    Der Vergleich funktioniert nur, wenn die Mietzahlungen auf einem Vertrag von 1803 beruhen, den irgendwer mit irgendwem geschlossen hat, und der seit 100 Jahren gegen die Verfassung verstößt. Außerdem wohnt der Zahler nicht in der Wohnung, ist aber trotzdem zum ewigen Zahlen verdonnert, und wie der „Eigentümer“ 1803 an die Wohnung gekommen ist, ist auch nicht mehr klar.

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  4. Die mit Geldern aus dem Volk, zwangsweise oder freiwillig aufgebrachten Gelder zur Anschaffung von Kircheneigentum müssen entschädigungslos in das Eigentum des Volkes zurückgeführt werden. Man erkundige sich einmal, wie die Kirchen zu ihrem Reichtum gekommen sind: durch SKLAVEREI, LEIBEIGENSCHAFT, SEGEN & TITEL-Verkauf, ABLASSHANDEL, RAUBMORD, INQUISITION und HEXENVERBRENNUNG, URKUNDENFÄLSCHUNG, ERBSCHLEICHEREI, DEN ZEHNTEN, ÄMTER-VERKAUF, MORD und PROSTITUTION. Und das bis zum heutigen Tag.

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    • Danke, ich nehme den Link in den Artikel auf.

      Besonders lesenswert ist übrigens die ungehaltene Rede von Beatrix Philipp (CDU/CSU), die als Grund für ihre Ablehnung auf das Reichskonkordat zwischen Vatikan und Nazi-Deutschland von 1933 verweist. Was für eine Idee, diese offensichtlich sittenwidrigen Nazi-Bedingungen seien auch nach 80 Jahren unbedingt einzuhalten!

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    • Danke für a. deine Ehrlichkeit und b. das Weiterverbreiten der Nachricht. Beim nächsten Mal dann aber bitte an die drei Regeln zur Textübernahme halten (siehe auch rechts)! 🙂

      1. Sie geben uns kurz Bescheid,
      2. Unser Blog wird deutlich als Quelle genannt,
      3. Die Texte (inkl. Überschriften) werden nicht verändert. Wenn Sie kürzen möchten, dann mit Auslassungsklammern „[…]“.

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  5. Ist der Verfassungsbefehl nicht einklagbar? Die Modaliaeten der Umsetzung (Abloese ja/nein; Hoehe etc) kann man dann im Nachgang klaeren.

    Die Politik befuerchtet vermutlich

    a) einen Zusammenbruch der „Sozialsysteme“, unbeachtet der Tatsache, dass nur noch die wenigsten Einrichtungen wirklich von der Kirche massgeblich finanziert werden,

    b) Verlust von Waehlerstimmen ( Parteien mit „C“ im Namen).

    Also doch nur schnoeder Mammon und Taktiererei…

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    • Eine Sanktion dafür, dass der Verfassungsauftrag nicht erfüllt wird, sieht die Verfassung nicht vor. Wenn überhaupt jemand da etwas einklagen könnte, dann die Kirchen.

      Ich glaube kaum, dass es um die Sozialsysteme und um Wählerstimmen geht. Es geht eher darum, dass der Staat – erst recht unter den Bedingungen der Schuldenbremse – das Geld für die Ablösung nicht übrig hat, sondern lieber Jahr für Jahr seine „Zinsen“ zahlt.

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    • Ob und vor allem von wem das einklagbar ist, weiß ich nicht. Ich bin kein Verfassungsrechtler. Die Verfassungsrechtler meinen jedoch, die „Leistungen“ könnten per politischem Beschluss gestoppt werden. Insbesondere:

      „Die Ablösung der Staatsleistungen kann verfassungsrechtlich nicht vom Einvernehmen des Heiligen Stuhls abhängig gemacht werden (Art. 18 Reichskonkordat von 1933).“

      Und:

      „Die übergangsweise Zahlung von Staatsleistungen ist nur eine begrenzte Anzahl von Jahren zulässig; mit der vollständigen Einführung und Umsetzung der Kirchensteuer war
      diese Übergangsregelung beendet.“

      Quelle: http://www.staatsleistungen.de/wp-content/uploads/2011/04/Frerk_SL_Teil_2_spezielle_Zahlen.pdf

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  6. Ich habe noch etwas Schönes dazu gefunden, das macht die Situation sehr deutlich:

    „Es wird in der Diskussion immer wieder behauptet, die Staatsleistungen an die Kirche (derzeit ca. 475 Millionen Euro pro Jahr) seien ein Ergebnis von „Enteignungen“ von „Kirchengütern“ Anfang des 19. Jahrhunderts. Es bestehe darauf bis heute ein „Rechtsanspruch“. Diese Behauptung wird durch beständiges Wiederholen nicht wahrer. Nachlesen kann man die hi
    storischen Tatsachen z.B. bei Carsten Frerk, „Violettbuch Kirchenfinanzen“, S. 69
    ff.

    […]

    In Wahrheit wurden 1803 nicht „Kirchengüter enteignet“, sondern das Deutsche Reich wurde damals neu strukturiert. Dabei wurden die an die meist adeligen Fürstbischöfe vergebenen Reichslehen eingezogen – ein rechtlich völlig korrekter und zudem gesamtpolitisch sinnvoller Vorgang. Es er folgte daher auch keine „Enteignung“, sondern die als vormalige Lehensempfänger betroffenen Bischöfe (und nur diese persönlich) erhielten als “Entschädigung“ für das eingezogene Lehen von ihren adeligen Standesgenossen ein Gehalt auf Lebenszeit, und nicht länger! Mit dieser Ersatzleistung war der Vorgang praktisch schon damals abgeschlossen. Es geht also bei diesen Staatsleistungen, wie Frerk zurecht feststellt, im Grunde um ein längst überholtes Relikt aus der Feudalzeit. Noch einmal zur Verdeutlichung: Die materielle Grundlage der sogenannten „Ortskirchen“, also Kirchengebäude, Pfarrhäuser, Kirchenäcker,
    Wohlfahrtseinrichtungen und dergleichen, blieb unverändert kirchliches Eigentum. Anders war es zum Teil mit den Klöstern, die aber schon damals unabhängig von der Gesamtkirche wirtschafteten. Und anders war es mit dem Verfügungsbesitz der Fürstbischöfe selbst, der, wie oben dargelegt, ihnen aber letztlich gar nicht gehörte, sondern Teil des Lehens der weltlichen Obrigkeit war.“

    Quelle: http://www.bfg-muenchen.de/cms/media/pdf/FreieBuerger2013.pdf

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