Die Piraten-Fraktion des Landtags von Nordrhein-Westfalen sammelt zur Zeit im Rahmen ihrer Aktion „Ich will’s wissen!“ Fragen und Anregungen von Bürgerinnen und Bürgern, die als Ideen-Pool zur Ausgestaltung eines Transparenz-Gesetzes genutzt werden sollen.
In diesem Rahmen habe ich eine Reihe von Fragen zu den als Staatsleistungen deklarierten Subventionen der deutschen Bundesländer an die großen Kirchen gestellt. Diese Subventionen werden zusätzlich zur Kirchensteuer an die Kirchen überwiesen und lagen zuletzt in der Höhe von bundesweit ca. 480 Millionen Euro. Interessanterweise weist die jeweils aktuelle deutsche Verfassung seit 1919 (!) darauf hin, dass diese Zahlungen eingestellt werden sollen. Passiert ist bis jetzt jedoch – nichts!
Falls ich Reaktionen auf diese Fragen bekomme, werde ich sie natürlich an dieser Stelle veröffentlichen.
Hier der Text der Fragen:
„Über die eingetriebenen Kirchensteuern hinaus subventioniert das Land Nordrhein-Westfalen die großen Kirchen mit einer jährlichen Summe, aus der u.a. die kirchliche Verwaltung bezahlt wird.
Begründet werden diese seit Bestehen der Republik geleisteten Zahlungen mit den Folgen der Säkularisierung von 1802-3. Seit 1919 besteht ein verfassungsrechtliches “Ablösegebot”, die Zahlungen sollen also seit 94 Jahren eingestellt werden. Aus Angst vor den Kirchen rührt bislang kein Politiker einen Finger.
Ich möchte wissen:
1. Wie hoch ist diese Summe in den letzten zehn Jahren jeweils gewesen?
2. Wie hoch sind die seit 1803 insgesamt geleisteten Zahlungen, umgerechnet als realer Betrag des Jahres 2013?
3. Welche Gegenleistung bekommt das Land NRW für diese Summe?
4. Welche Meinung hat die Landtagsfraktion der Piraten zu diesen Zahlungen und dem Ablösungsgebot?
5. Welche konkreten Schritte wird die Landtagsfraktion der Piraten unternehmen, um die Ablösung voran zu bringen und die Zahlungen an die Kirchen einzustellen?“